Einige Informationen zum Thema Auflösungen/Seniorenumzüge
Was kostet eine Haushaltsauflösung?
Die Kosten für eine Haushaltsauflösung hängen von mehreren Faktoren ab, dazu gehören u.a.:
- die Größe der Wohnung bzw. des Hauses
- die Erreichbarkeit, Treppen,(Fahrstuhl oder nicht), Hanglage?
- die Anzahl und Größe der zu entsorgenden Gegenstände,
- ob Möbel oder kompl. Küchen abgebaut werden müssen
- ob mit Lacken, Altöl oder sonstigen Sondermüll zu rechnen ist
- Abbau von Einbauschränken, Deckenlampen, Gardinenstangen etc.
- ist ausreichend Platz für einen notwendigen Container gegeben
Ein seröses Angebot ist durch Begehung und Einschätzung vor Ort möglich.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung?
Bei einer angemeldeten Haushalts- oder Wohnungsauflösung über eine Firma zahlt der Antragsteller/Auftraggeber
Wann zahlt das Sozialamt die Entrümpelung?
Sollte der Wohnungsinhaber nicht in der Lage sein für die Wohnungsentrümpelung zu zahlen, wird von Einzelfall zu Einzelfall unterschieden. Die Stadt oder Kommune ist rechtlich nicht verpflichtet, die Räumung einer Sozialwohnung kostenlos zu übernehmen. Betroffene sollten in solch einem Fall das Sozialamt kontaktieren und eine mögliche Finanzierung besprechen.
Das Sozialamt bezahlt die Haushaltsauflösung im Todesfall, wenn die Erben zu Empfängern von Grundsicherung gehören und wenn die Kosten nicht durch die Erbmasse gedeckt werden können.
Auflösung des Haushaltes im Todesfall: Wer zahlt dann?
Bei einem Todesfall einer allein lebenden Person gehört die Haushaltsauflösung und die Finanzierung zu den unweigerlichen Pflichten der Erben und nächsten Angehörigen. Wird der Haushalt nicht aufgelöst, müssen die Angehörigen die Miete für die ungenutzten Räume bezahlen, da bestehende Mietverhältnisse auf die Hinterbliebenen übergehen. Die Auflösung des Haushalts sollte daher schnell beginnen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Was passiert bei der Haushaltsauflösung mit dem Mietvertrag?
Die Erben können den Mietvertrag der verstorbenen Person kündigen, dafür gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Alternativ haben Erben das Recht auf die Umschreibung des Mietvertrags und die Möglichkeit, diesen weiterlaufen zu lassen.
Sind die Kosten der Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?
Ob man die Kosten einer Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen kann, hängt vom Umfang und den Umständen ab. Lässt man sein Haus oder die Wohnung nur teilweise entrümpeln, zum Beispiel nur den Keller oder die Garage, handelt es sich um eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung. Nach dem Einkommenssteuergesetz EStG sind solche haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar – anrechenbar sind dabei 20 Prozent der Fahrtkosten und Arbeitskosten, die auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Bei einer Haushaltsauflösung nach Todesfall gilt der Erbe als Mieter bzw. Besitzer der Wohnung und kann somit die entstandenen Entrümpelungskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Übersteigen die Kosten der Haushaltsauflösung den Wert des Erbes, kann die Haushaltsauflösung unter Umständen als außerordentliche Belastung angesetzt werden. Außerdem ist es möglich, die Kosten bei der Erbschaftserklärung als sogenannte Nachlassverbindlichkeit anzusetzen. Unternehmer können eine Entrümpelung nach der Geschäftsauflösung ebenfalls steuerlich geltend machen.
Wer zahlt einen notwendigen Seniorenumzug?
Ein Umzug im Alter ist häufig noch notwendig, wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte oder barrierefreie Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Details s. Bereich Seniorenumzüge.
Hinweis: Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.
Wenn Sie eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, dann wenden Sie sich bitte im Vorfeld an Ihren Rechtsanwalt bzw. Steuerberater.