Fa. Krause-Dienstleistungen

Wir packen es an, mit  Herz & Hand                      Im Grossraum Weinheim/Bergstr.


Seniorenumzüge

Durch unsere 10 jährige Erfahrung im Kunst und Antiquitätenhandel, ist respektvoller und sicherer Umgang mit Ihrem geschätzten Umzugsgut bei uns gewährleistet und selbstverständlich versichert.

Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse!
Ein Umzug im Alter ist häufig noch notwendig, wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte oder barrierefreie Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
die neue Wohnung barrierefrei ist,
die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.
Unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – gehören zum Beispiel Seniorenumzüge:
in ein Pflegeheim,
in eine behindertengerechte Wohnung,
von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung. Sprechen Sie mit der Pflegekasse. Es besteht die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens, falls die Pflegekasse den Zuschuss abgelehnt hat!


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